- ATOMGESETZ
Atomgesetz-Novelle entmachtet Gerichte
Die SPD saegt weiter an demokratischen Grundrechten im Klima- und Umweltschutz
Klaus Oberzig
 | | Bild: Burghard Mohren auf Pixabay
| | |
Geht es nach der Bundesregierung, soll es künftig
nicht mehr möglich sein, dass Anwohner*innen und Umweltverbände wegen
begründeter Sicherheitsbedenken und Terrorgefahren beim Betrieb von Atomanlagen
oder gegen Atommüll-Transporte klagen und vor Gericht Recht bekommen können.
Nahezu unbeachtet .von der Öffentlichkeit hat das Bundesumweltministerium ein Gesetz
auf den Weg gebracht, das sich massiv auf die Klagerechte von Bürger*innen und
Umweltverbänden auswirkt. Die 17. Atomgesetz(AtG)-Novelle sieht vor, dass
Entscheidungen von Genehmigungsbehörden über den Schutz von Atomanlagen gegen
Terrorgefahren und sonstige Einwirkungen Dritter künftig nicht mehr von
Gerichten überprüft werden können. Anwohner*innen eines Atommüll-Zwischenlagers
etwa können zwar weiterhin klagen, doch die Beurteilung der Anlagensicherheit
durch die Atombehörde ist nicht mehr anfechtbar.
Damit wäre der Rechtsschutz in
sicherheitsrelevanten Fragen unwirksam, und eine wichtige Kontrollfunktion der
Gerichte gegenüber der Exekutive beseitigt. Die 17. AtG-Novelle
ist ein Angriff auf die demokratischen Rechte des Volkes und ein weiterer
Schritt hin zu einem autoritären System, in dem die Gewaltenteilung ausgehebelt
wird. Der Atomrechtsexperte Dr. Ulrich Wollenteit hält die Regelung sogar für
verfassungswidrig. Dennoch sieht es aktuell ganz danach aus, dass es
Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) gelingen könnte, das Gesetz noch im Mai
durchzudrücken. Die Anti-Atom-Organisation
.ausgestrahlt und der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland
Landesverband Schleswig-Holstein (BUND) fordern die ersatzlose Streichung der
17. Atomgesetz-Novelle.
Wie wichtig die Rechtsprechung sein kann, zeigt der Fall des Zwischenlagers für
hochradioaktive Abfälle in Brunsbüttel. 2013 hatte das Oberverwaltungsgericht
Schleswig einer Anwohnerin Recht gegeben und die Betriebsgenehmigung für die
Lagerhalle kassiert. Der Betreiber Vattenfall und die zuständigen
Genehmigungsbehörden haben bis heute nicht nachweisen können, dass die Halle
gegen Flugzeugabstürze und den Beschuss mit panzerbrechenden Waffen geschützt
ist. Seit Jahren betreibt Vattenfall das Zwischenlager ohne Genehmigung und
somit illegal. Im Vergleich zu den anderen 15 deutschen Zwischenlagern weist
die unsichere Halle in Brunsbüttel sogar die stabilste Bauweise auf - das Brunsbüttel-Urteil
taugt somit als Präzedenzfall.
Das Gesetz wird seine Wirkung insbesondere in den kommenden beiden
Jahrzehnten entfalten, wenn die Genehmigungen aller deutschen Zwischenlager
auslaufen. „Dank" der geplanten AtG-Novelle können das Atommüll-Bundesamt
(BaSE) und die Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) dann den Weiterbetrieb
der heute schon unsicheren Lagerhallen nach eigenem Gutdünken regeln oder mit
der Atomwirtschaft auskungeln. Das Gesetz ist aber auch ein Baustein für das
Revival einer neuen Generation kleiner Atomreaktoren der 4. Generation, die von
der Atomwirtschaft und ihren Lobbyverbänden derzeit massiv gepushed werden.
Federführend ist dabei u.a. Bill Gates, der seine Milliarden nicht nur in
Pharmaunternehmen gesteckt hat, sondern auch in die Entwicklung neuer
militärischer wie ziviler Kleinreaktoren.
Eine wichtige demokratische Kontrollfunktion der
Gerichte gegenüber der Exekutive wäre beseitigt. Anwohner*innen und
Umweltverbände wären in Zukunft nur noch unbeteiligte Zuschauer, wie Behörden
in relevanten Sicherheitsfragen unkontrolliert entscheiden. Ihr Klagerecht würde
mit Inkrafttreten der 17. AtG-Novelle und der Entmachtung der Gerichte
wirkungslos. Ein weiterer Verlust demokratischer Rechte, den die Große
Koalition systematisch betreibt. Die Anwohner*innen, die ohnehin mit
Sicherheitsrisiken leben müssen, haben das Nachsehen, denn sie können weder
Einblick in die geheimen Sicherheitsunterlagen nehmen, noch konkrete
Sicherungsmaßnahmen erstreiten. Mit der 17.
Atomgesetz-Novelle hält sich der Staat heute schon die Kläger*innen von morgen
vom Hals.
Mehr im Internet:
Auch die aktuelle Podcast-Folge „Die Behörde hat immer Recht" dreht sich
um die 17. AtG-Novelle. Zu finden in
der .ausgestrahlt-Mediathek oder auch bei , oder .
|