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- KLIMASCHUTZGESETZ
Klimaschutz am Scheideweg
Unterschiedliche Interpretationen des Bundesverfassungsgerichtsurteils
Christfried Lenz
 | | Bild: Gerd Altmann auf pixabay
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Das Urteil des BVerfG vom
24. April 2021 zum Klimaschutz wühlt auf, bricht vielleicht sogar etwas auf. An
uns ist es, dafür zu sorgen, dass die entfachte Bewegung auch in die richtige
Richtung geht. Die Energiewende befindet sich nämlich an einer Wegscheide: Bisher wurde die
von konventionellen Konzernen im Wesentlichen durch Kohle und Atom
bereitgestellte Stromversorgung nicht in Frage gestellt. Die Erneuerbaren gaben
sich mit der Rolle des Zulieferers in den großen Topf zufrieden.
Nun haben sie einen Anteil von mehr als 50 Prozent erreicht. Und damit kommt
die Systemfrage auf die Agenda: soll/kann der Weg zu 100 Prozent Erneuerbar,
der nun ansteht, weiterhin der Ägide der Konzerne überlassen bleiben, oder
müssen die Akteure, die die Energiewende gestartet und - gegen vielfache
Behinderungsmanöver seitens Konzernen und Regierungen - bis zum heutigen Stand
vorangebracht haben, nun die Verantwortung für die Energieversorgung insgesamt
übernehmen?
Die Erneuerbaren unterscheiden sich vom Reststrom nicht nur durch ihre klima-
und umweltschützende Erzeugungstechnik, sondern auch durch eine völlig andere
soziale Struktur. Während sich der Reststrom im Wesentlichen in der Hand von
vier Konzernen befindet, stehen hinter den Erneuerbaren rund zwei Millionen
Menschen, die aus rund ebenso vielen überwiegend winzigen Erzeugungsanlagen
diese Strommenge zusammentragen.
Wie also sind die Weichen zu stellen?
Die von Wissenschaftlern des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin und der TU Berlin erarbeitete Studie „"
kommt zu dem Ergebnis, dass die Energiewende durch Dezentralität, also
verbrauchsnahe Stromerzeugung, billiger wird und durch praktische Einbindung
der Bevölkerung die Akzeptanz steigt.
Über die Studie hinaus muss berücksichtigt werden, dass der Daseinszweck von
Kapitalgesellschaften nun mal nicht in der ganzheitlichen Lösung von Problemen
besteht, sondern im finanziellen Gewinn. Genau diese Ausrichtung hat aber zu
Klimaerhitzung und Naturzerstörung geführt! Man kann kaum erwarten, dass eine
Motivation in der Lage ist, die Probleme zu lösen, die durch sie entstanden
sind.
Bei den Menschen und auch bei den Firmen, die sich der Energiewende
verschrieben haben, ist das prinzipiell anders. Gewiss müssen auch sie leben
und sich in einer kapitalistischen Umwelt behaupten. Was sie antreibt, ist
jedoch die Faszination durch die erneuerbaren Energien, die Möglichkeit, durch
sie von der bisherigen zerstörerischen Existenzweise der Menschheit zu einem
Miteinander mit den anderen Lebensformen und Gegebenheit des Planeten
hinzufinden.
Man kann also klar sagen: nur die aktiven, von der Sache her motivierten Kräfte
aus der Bevölkerung - die „Bürgerenergie" - sind in der Lage, die Energiewende
erfolgreich weiterzuführen zu 100 Prozent!
Fragen, denen sich die Bundesregierung stellen muss
Unter dem Druck des Karlsruher Urteils hat das Umweltministerium
den Entwurf einer Novellierung des Klimaschutzgesetzes vorgelegt.
Danach soll die Treibhausgas-Minderung bis 2030 von 55 auf 65 Prozent angehoben
werden. Das ist völlig unzureichend, aber nicht der einzige kritikwürdige
Sachverhalt. Wie Jörg Staude (in „") darlegt,
sollen die verschärften Klimaziele nicht nur durch Minderung von Emissionen
erreicht werden, sondern durch Gegenrechnung von CO2-Absorbtion durch
„CO2-Senken", insbesondere Wälder. Hierbei wird der Mogelei Tür und Tor
geöffnet: Der Zustand der deutschen Wälder ist durch Dürre und Hitze schlecht.
Dass er sich erholt, ist angesichts des Klimawandels unwahrscheinlich.
Die Glaubwürdigkeit der Regierung wird weiter unterhöhlt, wenn man sich
vergegenwärtigt, dass laut Bundesverkehrswegeplan bis 2030 mit dem zu rechnen ist. Hierbei werden viele
Quadratkilometer noch gesunder Wälder dem Auto geopfert. Junge, mutige Menschen
kämpfen unter Einsatz ihres Lebens für unser aller Zukunft. Sie besetzen Bäume,
um die Fällung zu verhindern, vor einiger Zeit in Hessen, jetzt in
Sachsen-Anhalt. Wird die Bundesregierung nun, , die gegen sie
verhängten Strafen zurücknehmen und sie künftig würdigen statt zu
kriminalisieren?
Wirtschaftsminister Altmaier hat die Anhebung von Ausbaupfaden der erneuerbaren
Energien angekündigt. Doch wie ist das zu verstehen? Will er lediglich
Ausbau-Obergrenzen erhöhen oder befördert er das ganze bisherige Bremssystem in
den Abfalleimer, indem Ausbau-Untergrenzen verbindlich festgelegt werden und
Obergrenzen ersatzlos wegfallen?
Und nochmal Altmaier: Für ihn steht das Jahr 2030 bisher für die Gaszukunft.
Nach dem verkündete er: „Als erste Bilanz des Dialogs ist festzuhalten,
dass gasförmigen Energieträgern in der Energieversorgung der Zukunft weiterhin
eine zentrale Rolle zukommen wird." Mit „Gas" ist Erdgas gemeint, mit dessen
Förderung auch aus dem Untergrund der Ägäis, er die freudige Hoffnung
verbindet, die nach dem . Wird sich Altmaier nach dem Karlsruher Urteil von seiner
Erdgas-Strategie verabschieden?
Bundesregierung und Bürgerenergie
Wie
steht die Bundesregierung zu der einzig ehrlichen und verlässlichen
Energiewende-Kraft, der Bürgerenergie? In der
Vergangenheit hatte sie diese nur drangsaliert. Dazu hat die EU im Dezember
2018 einen Kontrapunkt gesetzt: in der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von
Energie aus erneuerbaren Quellen entwirft sie eine neue Energiewelt. Die EU
schreibt vor: Jeder Mensch hat das Recht, sich sowohl individuell als auch
gemeinschaftlich mit erneuerbaren Energien zu versorgen, ohne bürokratische
Hürden und sonstige Beschränkungen. Dies soll gerade auch einkommensschwachen
Haushalten und Mietern möglich sein.
Die Richtlinie muss bis 30. Juni 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Seitens der Bundesregierung sind keinerlei Anstalten zu erkennen, dies auch zu
tun. Von Anfang an hat sie diese Richtlinie - die zur ihrer gesamten
konzernfreundlichen Energiepolitik in der Tat eine 180-Grad-Wende darstellt -
quasi geheim gehalten. Jetzt will sie deren Umsetzung offenbar schlicht im Sand
verlaufen lassen. Wird sie angesichts des Bundesverfassungsgerichtsurteils bei
diesem Vorhaben bleiben?
Richtigen Konsequenzen aus dem Karlsruher
Urteil
Hans-Josef Fell und die Energy Watch Group (EWG) haben mit ihren
„"
aufgezeigt, wie der Weg zur 100 Prozent-Versorgung durch die Erneuerbaren
weitergehen muss. Wenn die Ermahnung des Bundesverfassungsgerichts zu mehr
Klimaschutz praktisch werden soll, müssen diese Eckpunkte zeitnah in
Gesetzesform gebracht werden und in Kraft treten.
Der Begriff „Klimaneutralität" ist untauglich. Er gaukelt
Ausgleichsmöglichkeiten vor, die irreal sind. Die einzige Chance gegen die
nahende Heißzeit lautet: 100 Prozent Erneuerbare bis 2030! Diese Jahreszahl,
die von Metropolsolar in die Diskussion eingebracht wurde, erweist sich
zunehmend als gemeinsamer Nenner derjenigen, die verstanden haben, dass das
business as usual umgehend von disruptiven Prozessen abgelöst werden muss. 2030
wird auch , als
Jahr der Entscheidung gesehen.
Parallel zur Energiewende muss die Rückholung des Übermaßes von CO2 aus der
Atmosphäre in Angriff genommen werden. Deren wesentliche Methode dürfte die
Nutzung der Photosynthese und die Unterbindung der Oxydation der dabei
entstandenen Biomasse sein.
Mehr im Internet:
Referentenentwurf
zur Änderung des Bundesklimaschutzgesetzes
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