- MIETEN
Berliner Mietendeckel gekippt
Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel fuer insgesamt nichtig erklaert
Klaus Oberzig
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Das Bundesverfassungs-gericht hat den Berliner
Mietendeckel (MietenWoG Bln) für "insgesamt nichtig" erklärt. Das Urteil
fällt damit besonders drastisch aus. Als wesentliche Begründung führt das
oberste Gericht die abschließende Regelungszuständigkeit im Mietrecht durch den
Bund an. Damit wird deutlich, welche Rolle zentralstaatliche Zuständigkeiten
nicht nur in Sachen Corona-Regelungen, sondern grundsätzlich spielen. Im Fall
des Berliner Mietendeckels hatte ein einzelnes Bundesland sich auf den Weg
gemacht, den explodierenden Mieten einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben. Den
Anstoß hatte unter anderem die Initiative „Deutsche Wohnen enteignen" gegeben,
die einen Volksentscheid über die Vergesellschaftung privater Wohnungsgesellschaften
anstrebt.
„Das Scheitern des Mietendeckels ist eine Enttäuschung für alle Mieter:innen
in Berlin. Der Deckel hatte der Stadt eine Atempause verschafft, die das
Bundesverfassungsgericht jetzt jäh beendet hat. Dieses Scheitern verstehen wir
zugleich als weiteren Ansporn: Nur die Enteignung und Vergesellschaftung von
Wohnraum bieten die Perspektive für ein Berlin mit bezahlbaren Mieten - jetzt
erst recht," ordnet Jenny Stupka, Sprecherin der Initiative, das Urteil ein.
„Wir sind wütend darüber, dass die Berliner:innen den explodierenden Mieten
jetzt wieder schutzlos ausgesetzt sind. Die Empörung in der Stadt ist groß und
wir sind überzeugt, dass sich nun noch sehr viel mehr Menschen unserer
Initiative anschließen werden als ohnehin schon. Alle sind eingeladen, sich an
unserer Kampagne zu beteiligen", fügt Rouzbeh Taheri, Sprecher der Initiative,
hinzu.
Die Initiative betont gegenüber dem Mietendeckel-Gesetz die rechtliche
Sicherheit ihres Vorschlags. Die gesamte juristische Kommentarliteratur,
einschließlich Gutachten der wissenschaftlichen Dienste von Bundestag und
Abgeordnetenhaus sowie der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Wohnen, bestätigten die juristische Zulässigkeit des Enteignungs-Volksbegehrens.
Einer unmittelbaren Umsetzung bereitet die Initiative mit der Vorlage eines
eigenen Vergesellschaftungsgesetzes den Weg. Diese soll in der ersten
Mai-Hälfte der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Die Strategie des Senats, die Preisexplosion durch den Mietendeckel in den
Griff zu bekommen, sei gescheitert, erklärte Taheri. Die Initiative erwarte nun,
dass alle Senatsparteien diese Realität anerkennen und die rechtssichere und
haushaltsneutrale Alternative unterstützen: nämlich die Enteignung und
Vergesellschaftung großer Immobilien-Unternehmen.
Für besonders skandalös hält die Initiative eine möglicherweise daraus
abgeleitete rückwirkende Ungültigkeit. Sollte der politische Roll back so
weit getrieben werden, müssten tausende Mieter, die vom Mietendeckel profitiert
hatten, teils hohe Rückzahlungen leisten. Das sei in einer Zeit der
Wirtschaftskrise, der Arbeitslosigkeit, des Kurzarbeitergeldes und der
Lockdown-Maßnahmen Geld, das viele Menschen gar nicht mehr haben, erklärte
Jenny Stupka. Die Initiative fordert mit weiteren Berliner Initiativen den
effektiven Schutz der Mieterschaft vor Nachzahlungen. Durch einen sogenannten Notfallfonds
sollen Nachzahlungsforderungen der Berliner Wohnungswirtschaft übernommen
werden, um Haushalte mit normalen und geringen Einkommen vor Zwangsräumungen
und dem Absturz in die Schuldenfalle zu bewahren.
Die Initiative "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" setzt sich für die
Enteignung von Wohnungskonzernen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin ein.
Dabei sollen mehr als 240.000 Wohnungen gemäß der Vorlage der Initiative in
den Besitz einer Anstalt des öffentlichen Rechts überführt und demokratisch,
transparent und gemeinwohlorientiert verwaltet werden. Die Initiative führt
dazu ein Volksbegehren durch. In einer viermonatigen Frist bis zum müssen
mindestens 175.000 gültige Unterschriften für dieses Anliegen gesammelt werden.
Der Volksentscheid wird bei Erfolg voraussichtlich am zusammen mit
den Wahlen zu Bundestag und Abgeordnetenhaus stattfinden.
Für den heutigen Abend wird zu einer Demonstration um 18 Uhr am Hermannplatz in
Neukölln aufgerufen.
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