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- STAATSORGANISATION
Foederalismus ade
Mit der Demontage des Foederalismus naehert sich Merkel unseligen Vorbildern: Nazistaat und Stalinismus
Klaus Oberzig
 | | Impressionen von der ersten Demo gegen die
Novellierung des Infektionsschutzgesetzes am
13. März 2021 vor dem Kanzleramt
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Unter
dem Deckmantel der Pandemiebekämpfung betreibt die Bundesregierung gegenwärtig
nicht nur eine Verschärfung des Lockdowns und der Unterdrückung der
Bevölkerung. Sie greift grundsätzlich die föderale Struktur der Bundesrepublik
an und plant, sie zu beseitigen. Ziel dieses Putsches der Mehrheitsfraktionen
unter Führung von Angela Merkel ist die Etablierung eines zentralistisch
strukturierten Staates, in dem die bisherigen Bundesländer nur noch die Rolle
der ausführenden Organe innehaben sollen. Das bisherige Prinzip der
Staatsorganisation, bestehend aus dem Bund und teilsouveränen Gliedstaaten, also den Bundesländern, die
ihrerseits eigene staatliche Aufgaben erfüllen, soll gekippt werden.
Ein zentraler Hebel bei der Demontage der im Grundgesetz seit 1948 festgelegten
föderalen Staatsorganisation spielt das Infektionsschutzgesetz. Mit der
Novellierung dieses eh schon wie ein Ermächtigungsgesetz wirkenden Konstrukts wird
mit einem neuen Paragraphen 28b der juristische Weg eröffnet, mit dem der Bund
die Länder in nahezu allen wichtigen politischen Feldern dominieren kann. Sie
sollen ihren Status als teilsouveräne Gliedstaaten verlieren.
Vordergründig sollen bundeseinheitliche
Corona-Maßnahmen gelten, die insbesondere die Kontaktbeschränkungen,
Ausgangssperren, Öffnungsverbote für den Einzelhandel, Schulschließungen und
Maskenpflicht regeln. Gesetzestechnisch werden damit eine Fülle von Kompetenzen
auf die Bundesregierung übertragen werden. Im Kern aber soll der
Bundesregierung, die eh schon seit Monaten mit einer grundgesetzlich nicht
vorgesehenen Tafelrunde der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten die
Verfassung ausgebremst hat, ein zentraler Durchgriff auf das gesamte öffentliche
Leben und die Wirtschaft eingeräumt werden.
Damit wird auch Schluss sein mit der Tafelrunde der Landesherren, die sich
selbst entmannt haben. In einer seit dem 9. April "Formulierungshilfe
der Bundesregierung für die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD" wird das
folgendermaßen auf den Punkt gebracht: "Die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage unterstreicht die
gesamtstaatliche Verantwortung der Bundesregierung." Es ist ein Putsch gegen
die Verfassung. Mit der wie auch immer zustande gekommenen Zustimmung der
zukünftigen Eunuchen.
Damit einher geht der Abbau der Grundrechte auf körperliche
Unversehrtheit, die Freiheit der Person, Freizügigkeit und Unverletzlichkeit
der Wohnung sowie die Einschränkung der Presse-, Meinungs- und Demonstrationsfreiheit.
Die Bundesregierung wird ermächtigt, zu all diesen Themenbereichen nach
Belieben Rechtsverordnungen zu erlassen. Dieses Konstrukt gleicht dem, das in
der Endphase der Weimarer Republik, kurz vor der Machtergreifung der Nazis, gefahren
wurde. Damals sprach man von „Notverordnungen", die vom Reichspräsidenten ohne
Parlament erlassenen wurden. Auch jetzt lässt sich die vom Grundgesetz
vorgesehene Begleitung durch den Bundestag aushebeln.
Das bisherige "bundesuneinheitliche
Handeln", wie der Föderalismus jetzt diffamierend genannt wird, soll durch ein
zentrales staatliches Vorgehen abgelöst werden. Die Kompetenzausweitungen des
Bundes beschränken sich beileibe nicht auf "bundeseinheitliche Corona-Regelungen".
Die Einschränkungen der demokratischen Grundrechte gelten grundsätzlich und
nicht nur im Zusammenhang mit Corona. Dazu passt die vorgegebene Formulierung
von der "dynamischen Pandemiesituation", an die man sich immer wieder
neu anpassen müsse. Durch die "Verbreitung der Virusvarianten" sei
der Gesundheitsschutz grundsätzlich und permanent gefährdet. Eine Theorie für
Vollpfosten.
Es handele sich um ein "diffuses Geschehen", so die Begründung weiter,
bei dem nur durch ein bundeseinheitliches, staatliches Handeln "die Funktionsfähigkeit
des Gesundheitswesens als [...] wichtigstes Gemeingut" gesichert werden
könne. Dazu gebe es, typisch Merkelsprech, keine Alternative. So kann wie
bisher schon - wenn auch nicht bundeseinheitlich - in die Freiheiten der
Unternehmen und in das kulturelle und öffentliche Leben der Gesellschaft nach
Belieben eingegriffen werden.
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Eine Inzidenzberechnung der neuen Art Bilder: Barbara/scienzz
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Mit dem zweiten Mechanismus des Infektionsschutzgesetzes, dem automatisch
greifenden Inzidenzwert von 100, können alle Maßnahmen wohlfeil ausgedehnt,
verändert und verlängert werden, ohne dass es Konflikte über länderspezifische
oder regionale Abweichungen geben kann. Über eine Variation der Coronatests kann
die Bundesregierung bzw. das Robert-Koch-Institut (RKI) in jedem beliebigen
Landkreis oder in jeder beliebigen Stadt einen gewünschten Inzidenzwert
erzeugen. So lässt sich der Lockdown ad infinitum fortführen, variabel und
flexibel, entsprechend der jeweiligen Situation vor Ort. Und es lässt sich das
Narrativ von den Wellen des Virus und seinen immer wieder neu erscheinenden
Varianten aufrecht erhalten.
Der Lockdown soll faktisch nicht mehr rückholbar sein. Es wird durch das
scheinbar clevere Konstrukt sogar zum Steuerungsinstrument, mit dem der
politische Widerstand der Bevölkerung ausgebremst werden soll. Kein frontaler
und gleichzeitiger Druck auf die Volksmassen, sondern Beweglichkeit,
Flexibilität, ein facettenreiches Auf und Ab mit dem Ziel der Spaltung des
Widerstandes. Dies lässt sich, aus Sicht der Verfechter einer zentralen Ordnung
nur zentral machen. Es ist Voraussetzung für die digitalisierte Kontrolle der
Bevölkerung. Hier waren Militärstrategen am Werk, die sehr bewusst den
Charakters der Republik verändern, aber auch die Beschränkungen der
demokratischen Freiheiten zementieren wollen.
Damit wird genau der Damm eingerissen, den die Alliierten 1948 bewusst zum
Schutz des Föderalismus ins Grundgesetz haben reinschreiben lassen. Die
Bedenken gegen ein zentralistisch geführtes Deutschland mögen im Ausland
stärker sein als hierzulande. Es ist aber Fakt, dass gegenwärtig eine Mehrheit
der Bevölkerung diese Banalität des Bösen, wie Hanna Arendt einmal formulierte,
nicht sehen wollen. Eine Veränderung bzw. eine Abkehr von der kindlichen politischen
Naivität, welche das Land noch prägt, wird erst aus den Erfahrungen erwachsen,
die u.a. durch das novellierte Infektionsschutzgesetz entstehen. Das ist keine
gute Situation, aber sie ist nicht statisch.
Aktuell lässt sich festhalten, dass viele Menschen, auch aus dem Widerstand,
vollständig überrascht sind vom offensiven Vorgehen der Regierung. Immerhin
fanden sich am 13.April die ersten Demonstranten in Berlin neben dem Kanzleramt
ein, die ihre Stimme gegen den Regierungsbeschluss zur Novellierung erhoben.
Noch ist nicht bekannt, wie die Regierung diese fundamentale Änderung der
Staatsorganisation durch das Parlament bringen will. Zu vermuten ist, dass dies
im sogenannten beschleunigten Verfahren gemacht wird. Also die drei Lesungen zu
einer zusammengezogen werden. Keine Spekulation dürfte es auch sein, dass eine
Mehrzahl der Abgeordneten sich über die Bedeutung der Novelle nicht im Klaren ist
oder sich nicht dafür interessiert. Es wird also von Bedeutung sein, dass aus
der kleinen Demonstration des 13. März in den kommenden Tagen bzw. der kommende
Woche eine große wird. Eine, von der die Bevölkerung Notiz nimmt und darüber
nachdenkt. Es ist eine wichtige Aufgabe für den Widerstand.
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