- IMPFSTOFFZUASSUNG
Wurden die Notzulassungen der Covid-19-Impfstoffe verlaengert?
Auch die EMA kann diese Frage nicht beantworten
Nathalie Parent
 | | Bild: Elnur auf Adobe Stock
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Seit Anfang September verfolge ich
die Bemühungen der Anwältin Protat und des Anwalts Teissedre, die seit
Wochen versuchen in Erfahrung zu bringen, ob die Verlängerungen für die
Notzulassungen der Covid-19-Impfstoffe frist- und ordnungsgemäß
beantragt wurden. Laut dem France-Soir-Update vom 29.09. scheint selbst
die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) nicht in der Lage, auf Anhieb
diese Frage zu beantworten.
Wir erinnern uns: Am hatte Maître Tesseidre bei der
französischen Überwachungsbehörde ANSM (Agentur für die Sicherheit von
Arzneimitteln) angefragt, ob die erforderlichen Verlängerungsverfahren
von den Impfstoffherstellern frist- und ordnungsgemäß eingehalten
wurden. Daraufhin bekam er am 7.09. die erstaunliche Antwort, die
Agentur wisse nicht, was Stand der Dinge sei und habe seine Anfrage an
die EMA weiter gegeben.
Teissedre erhielt mittlerweile laut France Soir folgende Nachricht von der EMA:
« Nous examinons actuellement votre demande et vous répondrons en
temps voulu ». ("Wir prüfen derzeit Ihre Anfrage und werden Ihnen zu
gegebener Zeit antworten.")
Eine sehr kuriose Antwort, bei der sich unvermeidlich der Gedanke
aufdrängt, da wolle man womöglich Zeit gewinnen, um Versäumtes
nachzuholen. Dies generiert ebenfalls bei manchen ein kleines Déja-vu
und erinnert sie an die um die nebulöse Doktorarbeit des Christian Drosten.
Die gesetzlichen Fristen für die Beantragung der Verlängerungsersuche
sind bereits abgelaufen. Konkret hätten Pfizer bis Ende Juni, Monderna
bis Anfang Juli, AstraZeneca bis August und Janssen bis zum 11.
September 2021 dies tun müssen.
Sehr wichtig ist zu wissen, dass die Impfstoffhersteller diesen
Verlängerungsanträgen ein kleines Dossier beifügen müssen, in dem die
unerwünschten Wirkungen, aber auch die Zusammensetzung und die
Hilfsstoffe der Impfstoffe aufgeführt sind.
In dem France-Soir-Artikel eingebetteten Video behauptet eine
Teilnehmerin der Videokonferenz, dass 20% der Bestandteile einer
Pfizer-Injektion geheim gehalten würden. Daraufhin erwidert Michèle
Rivasi, die seit 2009 Mitglied des europäischen Parlaments ist, dass sie
bzgl. der Komposition der Impfstoffe direkt bei der EMA anfragte. Sie
erhielt die unglaubliche Antwort, die Agentur kenne nicht alle Zutaten
der Impfungen und dass sie keinen Zugang zu diesen Daten habe.
Schlussfolgernd können wir zusammenfassen und staunen bzw.
uns empören: Die EMA hat Produkte zugelassen, obwohl sie deren
detaillierte Zusammensetzung nicht kannte!
Diese Tatsachen stehen im krassen Widerspruch zum Prinzip des "consentement libre et éclairé",
der freien und aufgeklärten Einwilligung, die den Arzt verpflichtet,
dem Bürger alle Risiken einer therapeutischen oder auch präventiven
Maßnahme deutlich vor Augen zu führen.
Dieses Prinzip ist im (französischen) Gesetz vom in Bezug
auf die körperliche Unversehrtheit festgeschrieben. Es wurde durch
Artikel 70 des Gesetzes 99-641 vom 27. Juli 1999 geändert und besagt:
"Die Unversehrtheit des menschlichen Körpers darf nur dann verletzt
werden, wenn es für die Person medizinisch notwendig ist. Die
Einwilligung der betroffenen Person muss vorher eingeholt werden, es sei
denn, ihr Zustand macht einen therapeutischen Eingriff erforderlich,
dem sie nicht zustimmen kann" (Zivilgesetzbuch, Artikel 16-3, s. ).
Die Einwilligung muss frei, d.h. ohne Zwang, und in Kenntnis der Sachlage, d.h. nach vorheriger Information, erfolgen.
Diese Bedingungen sind im Falle der Covid-19-Impfungen definitiv
nicht erfüllt, denn wenn selbst die EMA die Zusammensetzung eines
Impfstoffes nicht kennt, wie soll ein impfender Arzt darüber aufklären
wollen? Und warum fragt letzterer eigentlich nicht genauer nach?
Was das Einreichen der Anträge für die Verlängerung der Notzulassungen stellt France Soir diese legitime Frage:
"Die Hersteller verfügen selbstverständlich über eine Armada
kompetenter Anwälte, die diese Fristen auswendig kennen. Ist es also
wirklich vernünftig anzunehmen, dass der Zeitplan für die Evaluierung
der Impfstoffe nicht eingehalten wurde?"
Die Zeitung bejaht und bevorzugt diese Hypothese aufgrund eines Artikels, der im November 2017 in der Zeitschrift "Prescrire"
erschien. Dieser berichtet über den Umgang mit Notzulassungen durch die
EMA in der Zeitspanne 2006 bis 2016. Eine Untersuchung zeigte, dass die
Hersteller ihre Verpflichtungen selten einhielten, wenn die Zulassung
einmal erteilt wurde und dass auch die Agentur danach sehr lasch war und
eher nicht danach fragte.
Eine nicht besonders vertrauenerweckende Überwachungsbehörde... Daher
ist es wenig verwunderlich, dass die Zeitschrift ihren kleinen Artikel
mit diesen Zeilen abschließt:
"Die EMA begrüßt, dass eine Notzulassung ermöglicht, ein
Arzneimittel etwa vier Jahre früher auf den Markt zu bringen als bei
einer herkömmlichen Zulassung, so dass die Patienten früher Zugang zu
neuen Arzneimitteln haben. Doch Zugang mit welchem therapeutischen
Nutzen? Mit welchen nachteiligen Auswirkungen? Dies sind Fragen, die
unbeantwortet bleiben, wenn die EMA keine strengeren Anforderungen
stellt; dies mit dem Risiko, dass die Patienten lange Zeit Medikamenten
ausgesetzt sind, deren Nutzen-Risiko-Verhältnis nicht stimmig ist."
Übrigens wurde die Impflicht u.a für das medizinische Personal im
Artikel 12 des Gesetzes vom besiegelt, allerdings hat sich
laut France Soir der "Conseil constitutionnel" zu
deren Gültigkeit noch nicht geäußert. Was sind das eigentlich für
schräge Rechtswege? Obwohl die letzte Instanz die Impflicht noch nicht
validiert hat, wird sie seit dem 15. September in Frankreich
durchgedrückt! Dieser Umstand ist nicht nur schwer nachvollziehbar,
sondern auch wider die Logik und das Menschenwohl, wenn wir bedenken,
wieviele dem Druck nachgegeben bzw. ihren Job verloren haben, weil sie
diese experimentelle Injektion ablehnen.
Alleine die Tatsache, dass das Prinzip der freien und aufgeklärten
Einwilligung aus genannten Gründen nicht gewährleistet werden kann,
müsste den Impfzwang zu Fall bringen.
Doch leider wissen wir seit Anfang 2020, dass manche Tugenden wie
Logik, Vernunft und Rechtsstaatlichkeit nicht mehr gelten, und wir
müssen befürchten, dass der Conseil constitutionnel, auch "Conseil des sages" (Rat der Weisen) genannt, erneut das französische Volk verraten und den Impfzwang durchwinken wird.
Quellen und Verweise:
· Vaccination obligatoire: l'Agence européenne des médicaments ne sait pas répondre non plus!
· Consentement libre et éclairé en droit français
Prescrire
· AMM "conditionnelles" : avec très peu de données (unten angehängt)
· Rechtsprechung: Sind die Covid-19-Impfstoffe überhaupt noch zugelassen?
- Rechtsprechung: Sind die Covid-19-Impfstoffe überhaupt noch zugelassen? (Fortsetzung)
Mehr im Internet:
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