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- ENERGIEPOLITIK
Auf dem Weg zum Rechtsbruch
Bundesregierung blockiert die Umsetzung der Erneuerbaren-Richtlinie der EU
Christfried Lenz
 | | Bild: seagul auf pixabay
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„Wir müssen das Urteil des Bundesverfassungs-gerichtes
akzeptieren mit allen seinen Aspekten, wir müssen es umsetzen und wir müssen
dafür sorgen, dass der Weg zur Klimaneutralität auf diese Weise unumkehrbar
gemacht wird." Und weiter: „Wir haben
vom Bundesverfassungsgericht eine Frist bekommen, innerhalb der nächsten Monate
das Versäumte nachzuholen", erklärte CDU-Bundeswirtschaftsminister Peter
Altmaier noch Ende April.
Zwei Monate sind nun fast abgelaufen, Anzeichen des Nachholens von Versäumtem
sind nicht auszumachen. Ganz im Gegenteil: Nicht nur, dass dringend nötige
Maßnahmen unterbleiben, die Bundesregierung scheut sich nicht, zwecks weiterer
Ausbremsung der erneuerbaren Energien Gesetzesbruch zu begehen: Die
EU-Richtlinie vom 11. Dezember 2018 „zur Förderung der Nutzung von Energie aus
erneuerbaren Quellen" muss bis 30. Juni 2021 in deutsches Recht umgesetzt
werden. Doch abgesehen von einigen Regelungen für grenzüberschreitende
Projekte, die ins EEG 2021 eingegangen sind, sucht man die Umsetzung der
Richtlinie sowohl im EEG als auch in anderen Gesetzen vergebens. Insbesondere
bezüglich der Artikel 21 und 22, in denen sich der Geist der Richtlinie
fokussiert, indem der Bürgerenergie, den Prosumern, den
Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften, dem Energy Sharing Tür und Tor geöffnet
werden, kann von einer Umsetzung keine Rede sein.
Um der Bundesregierung nicht möglicherweise Unrecht
zu tun, hatte das Bündnis Bürgerenergie - gemeinsam mit EnergyWatchGroup,
Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), Solarenergie Förderverein (SFV),
Roßdorfer Energie-Gemeinschaft, Initiative Südpfalz-Energie, europaeische
energiewende community, Solarverein Goldene Meile, Klimabündnis Dürkheim - im Mai 2021 folgende Anfrage/Bitte an
Wirtschaftsminister Altmaier gesendet:
„Betrachten
Sie die Artikel 21
und 22 der
Richtlinie durch die Inkraftsetzung des EEG 2021 oder anderer
Gesetzesüberarbeitungen als umgesetzt? Falls ja, bitten wir Sie, uns konkret mitzuteilen, an welchen Stellen des EEG
2021 und weiteren Gesetzestexten welche Bestimmungen der Richtlinie umgesetzt
sind und ab wann sie in Kraft treten werden.
Falls Sie die Richtlinie als durch das EEG 2021
nicht oder nicht vollständig umgesetzt betrachten, bitten wir um Mitteilung,
wie Sie mit der Richtlinie weiterhin verfahren wollen."
Aufgrund des klimabedingt dringend nötigen Handelns wurde um eine
Beantwortung bis 10. Juni gebeten, die bis heute allerdings nicht eingetroffen
ist. Folge wird nun vermutlich ein Vertragsverletzungsverfahren sein.
Deutlicher kann die Bundesregierung kaum demonstrieren, dass das Karlsruher
Urteil bei ihr ein Verbalgefasel, aber keinen Sinneswandel ausgelöst hat. Ist die praktische Umsetzung des Urteils nun
in jedem Einzelfall von erfolgreichen Gerichtsverfahren abhängig?
Gerade der Artikels 22 der EU-Richtlinie hätte erhebliche Auswirkungen. Dadurch
könnte die Energiewende Einzug in die Großstädte halten. Das
Bürokratie-Monstrum namens „Mieterstromgesetz", das das bisher verhindert,
könnte dann nämlich durch Energie-Gemeinschaften abgelöst werden. Dadurch würde
endlich auch die große Gruppe einkommensschwacher Haushalte an den Vorteilen
selbst erzeugter erneuerbarer Energie beteiligt.
Das ist von der Bundesregierung offenkundig nicht gewollt.
Analog steht es übrigens auch bei der Agri-Photovoltaik. Auch sie hat das
Zeug, ein richtig bedeutender zusätzlicher Sektor der Energiewende zu werden.
Gegen immer mehr große Freiflächenanlagen in ländlichen Gebieten wächst der
Widerstand der Bevölkerung. Die Kombination von Landwirtschaft und Photovoltaik
auf der gleichen Fläche löst hingegen Interesse aus. Damit die Sympathie ja
nicht zu groß wird, hat die Regierung auch hier vorsorglich Bremsklötze
eingefügt: Eigenverbrauch des Stroms ist verboten, ebenso Kulturen mit Wein,
Beeren oder Grünland, die besonders attraktive Win-Win-Effekte ermöglichen
würden. Ob die diesbezügliche Eingabe von Deutschem Bauernverband gemeinsam mit
Fraunhofer ISE vom April 2021 einer Beantwortung durch die Bundesregierung für
würdig befunden wurde?
Die Reihe der Klimaschutz-Defizite könnte beliebig fortgesetzt werden. Es gibt
hierfür aber eine gemeinsame Ursache: die Zielvorstellung „Klimaneutralität",
die auch Altmaier in seinem eingangs zitierten Statement anführt. Diese strebt
nämlich nicht die Beendigung der Treibhausgas-Emissionen an, sondern arbeitet
mit dem Faktor „Ausgleichsmaßnahmen": Emissionen dürfen weiter gehen, sofern
das CO2 mittels Baumpflanzungen aufgenommen und im Holz festgelegt wird.
Bloß: Eine Garantie, dass die Bäume auch ein paar Jahrzehnte lang wachsen, bis
die Photosynthese einen nennenswerten Umfang erreicht, wird nicht mitgeliefert.
Das Ganze ist das gerade Gegenteil der Verantwortungsübernahme für die Zukunft
heutiger junger Menschen, die das Gericht anmahnt. Die Jugend wird nämlich mit
einem Scheck abgespeist, von dem sie in spätestens 30 oder 40 Jahren
feststellen wird, dass er ungedeckt war. Denn durch die fortschreitende
Erhitzung werden die Bäume die in sie gesetzten Erwartungen kaum erfüllen. Sie
müssten ja auch nicht nur aktuelle CO2-Emissionen ausgleichen, sondern die
weltweite Waldvernichtung durch Rodung und Brände. Hieran ist auch Deutschland
beteiligt. Wälder, die bei uns noch nicht verbrannt oder vom Borkenkäfer
niedergemacht sind, werden großflächig dem Autobahnbau geopfert. Die jungen
Menschen, die diese abstoßende Praxis durchschauen und für ihre Zukunft Bäume
besetzen, werden kriminalisiert und mit Gewalt - unter Inkaufnahme von
Verletzung und Tod - aus ihren Baumhäusern geholt.
Wer ehrlich etwas gegen den Klimawandel tun will, muss für die vollständige
Beendigung der Klimagas-Emissionen sorgen.
Von der Regierung - und von der politischen Palette insgesamt - kann man
das gar nicht erwarten. Es sind die Pioniere mit ihren NGOs, die die
Energiewende gestartet haben, die auch heute klar aufzeigen, wie der Weg weiter
gehen muss. Danach kann das Ziel niemals „Klimaneutralität" lauten, sondern
100-prozentige Versorgung in allen Sektoren durch erneuerbare Energien.
Natürlich dürfen auch Bäume gepflanzt werden, aber nicht, um das 100
Prozent-Erneuerbare-Ziel zu relativieren. Und es drängt. Bis 2030 muss es im
Wesentlichen geschafft sein.
Das geht nicht mit Fortsetzung des „business as usual", sondern erfordert eine
außerordentliche Mobilisierung aller Potenziale. Dass es möglich ist, wenn wir
denn wollen, hat die Energy Watch Group in der Studie „100 Prozent Erneuerbare
Energien für Deutschland bis 2030" herausgegeben, die schnellstens realisiert werden sollten.
Die Zielsetzung „100 Prozent Erneuerbare bis spätestens 2030" wurde
insbesondere von Metropol Solar durch das Buch „Saubere Revolution 2030" von
Tony Seba in die Diskussion gebracht. Weitere Organisationen, wie (ohne
Anspruch auf Vollständigkeit) Solarenergie Förderverein, Bündnis Bürgerenergie,
Energy Watch Group, Eurosolar, Europäische Energiewende Community schlossen
sich dem an.
Das sind die Kräfte, die die Energiewende wollen, nicht weil sie sich davon
Profit versprechen, sondern weil sie eine persönliche Verantwortung und eine
Freude daran empfinden, die wunderbaren Lebensbedingungen, wie sie auf diesem
Planeten gegeben sind, zu erhalten und weiter zu entwickeln. Wenn es ehrlich um
Klimaschutz gehen soll, müssen diese Kräfte gehört werden.
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