- IMPFAUSWEISE
Auch Deutschland macht mit
Kein Urlaub ohne Impfung, Restriktionen per Impfpass
Klaus Oberzig
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In einer Reihe von Ländern wird
in unterschiedlicher Art und Weise der Lockdown zurück gefahren. Das wird dann
von den Propagandisten als Rückkehr zur Normalität verkauft. Die Verlogenheit
dieser Scheinnormalität wird dadurch deutlich, dass viele Einrichtungen und
Aktivitäten nur für diejenigen zugänglich sein sollen, die sich gegen Corona
haben impfen lassen oder an Covid-19 erkrankt waren und dies per Impfausweis
belegen können. Beispiel Israel: Mit dem "Grünen
Pass" auf dem Smartphone ist es dort nun wieder möglich, Fitnessstudios,
Hotels, Theater oder Sportereignisse zu besuchen.
Auch in der EU ist eine Grundsatzentscheidung pro Corona-Impfpass gefallen. Bei
einem EU-Gipfel im Januar hatten sich die Mitgliedsstaaten auf Leitlinien für
einen Impfnachweis verständigt. Der soll zunächst jedoch ausschließlich für
medizinische Zwecke verwendet werden. Ein scheinheiliger Zwischenschritt, da
die Frage der Anwendung im Alltag angesichts der immer heftiger werdenden
Diskussionen in allen EU-Ländern einfach auf einen späteren Zeitpunkt wurde.
Die europäischen Impfnachweise sollen sowohl in Papier- als
auch in elektronischer Form möglich sein. Neben Basisinformationen wie
Personalien, verwendetem Impfstoff und ausstellender Behörde soll er ein
elektronisches Siegel enthalten, etwa einen QR-Code. Darüber soll der
Impfstatus einer Person schnell und eindeutig festgestellt werden können. Private
Anbieter dürfen Impfnachweis bereits jetzt auch bei alltäglichen Aktivitäten fordern.
Beispiel Event- und Reiseveranstalter.
Für Deutschland hatte der Ethikrat Sonderrechte für Geimpfte
bislang abgelehnt - zumindest von staatlicher Seite. Einen „Entscheidungsspielraum"
sieht der Rat dagegen bei privaten Anbietern von Veranstaltungen, bei
Fluggesellschaften, Restaurantbesitzern oder Reedereien. Man sieht, der Rat
verfügt über eine „hohe ethische Qualität". Entsprechende Ankündigungen folgten
stehenden Fusses bereits von der Airline
Qantas und dem Reiseveranstalter Alltours. Sind damit rechtlich auf der
sicheren Seite und, wie man glauben machen möchte, auch auf der
moralisch-ethischen Seite.
Die Bundesregierung schafft im Zuge der Corona-Impfungen die
Voraussetzungen für einen digitalen Impfnachweis. Dazu gibt es bereits diverse Vorbereitungen,
so aktuell eine Beschlussvorlage für die Bundeskanzlerin und die
Ministerpräsidenten, die als Entwurf für den 3. März an die Öffentlichkeit
gelangt ist. Sie soll bei der Bund-Länder Corona-Konferenz auf der Tagesordnung
stehen. Daraus geht hervor, dass bis
Mitte April die Unternehmen verpflichtet werden sollen, ihren
Präsenz-Beschäftigten einmal pro Woche das Angebot von mindestens ein/zwei
kostenlosen Schnelltests einschließlich einer Dokumentation über das
Testergebnis machen sollen.
In einem "vierten Öffnungsschritt" ist geplant
unter der Maßgabe noch zu definierender Inzidenzwerte, die Außengastronomie
für Besucher mit vorheriger Terminbuchung, einschließlich Dokumentation
zur Kontaktnachverfolgung, zu erlauben. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein
tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der
Tischgäste erforderlich. Schnell- oder Selbsttests sind die neuen
Daumenschrauben im Kampf gegen die Bürger.
Ob staatliche Regelungen dieser Art juristisch Bestand
hätten, ist momentan fraglich. Zumindest solange nicht, wie nicht jeder die theoretischen
Möglichkeit hätte, sich impfen zu lassen. Wie inzwischen klar ist, verlaufen
die angeordneten Impfungen anders und langsamer als zuvor angekündigt. Ein Teil
der Bevölkerung wird sich nicht freiwillig impfen lassen. Auch bei den jetzt
als weißes Kaninchen aus dem Zylinder gezogenen Schnelltest bleibt ungewiss,
wie schnell und wie viele verfügbar sein werden. Hinzu kommen Menschen, die
sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.
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